Zuletzt geändert 23.02.2024

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Für die Bearbeitung von Anträgen und die Abrechnung von Urlaub sind im Servicebüro Personal Frau Kulmner und Frau Puchinger zuständig.

Urlaubsanspruch

Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr

Detaillierte Informationen zum Urlaubsanspruch für Beamte und Angestellte sowie zu Übergangsregelungen zur früheren altersabhängigen Staffelung der Urlaubsdauer  finden Sie hier.

Urlaubsantrag und Genehmigung

Der Urlaub muss rechtzeitig vor dem geplanten Beginn schriftlich beantragt und genehmigt werden. Der Antritt des Erholungsurlaubes ist erst nach erfolgter Genehmigung möglich.

Die Beantragung erfolgte bisher mit den in allen Sekretariaten oder im Servicebüro Personal erhältlichen gelben Antragsformularen bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen des Servicebüros Personal.

Ab sofort erfolgt die Beantragung mit einer, an das Kalenderjahr gebundenen, persönlichen und wiederverwendbaren Urlaubskarte, die Sie vom Servicebüro Personal automatisch erhalten.

Auf der Urlaubskarte wird der beantragte Urlaubszeitraum vom Mitarbeiter selbst eingetragen. Die Urlaubskarte wird, sofern nichts anderes bestimmt ist, dem unmittelbaren Vorgesetzten zur Genehmigung vorgelegt. Vom Vorgesetzten ist jeweils zu prüfen, ob die dienstlichen und betrieblichen Umstände den Urlaub zulassen, dies gilt insbesondere während der Vorlesungszeit. Während der Urlaubszeit soll ein Stellvertreter anwesend und in das Aufgabengebiet eingewiesen sein. Regelungen der einzelnen Organisationseinheiten (Lehrstuhl, Arbeitsgruppe) legen fest, ob die Kenntnisnahme vom Stellvertreter auf der Urlaubskarte abzuzeichnen ist, oder nicht.

Nach Unterschrift durch den Vorgesetzten wird die Urlaubskarte per Hauspost an das Servicebüro Personal gesendet (Frau Kulmner, Frau Schyrzisko, SB-P). Dort wird der Antrag geprüft und bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen genehmigt und abgerechnet. Die Urlaubskarte mit der endgültigen Genehmigung und Abrechnung durch das Servicebüro Personal wird anschließend wieder an den Mitarbeiter zurückgeschickt. Sie ist aufzubewahren und für den nächsten Urlaubsantrag wiederzuverwenden. Bei zwischenzeitlichem Jahreswechsel wird die Urlaubskarte vom Servicebüro Personal dann automatisch durch eine neue ersetzt. Von einer Genehmigung des Urlaubsantrages ist erst nach Rückerhalt der Urlaubskarte auszugehen.


Urlaubsberechnung

Urlaubstage können alle Kalendertage sein, an denen dienstplanmäßig oder betriebsüblich gearbeitet wird. Als feststehende freie Tage gelten: der 24.12., der 31.12. und der Faschingsdienstag ab 12:00 Uhr.
Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres beginnt oder endet, beträgt der Urlaubsanspruch 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Ergibt sich bei der Berechnung ein Anspruch auf den Bruchteil eines Urlaubstages, wird dieser Anspruch, wenn er 0,5 oder mehr beträgt, aufgerundet.


Urlaubsübertragung

Der Erholungsurlaub ist an das Kalenderjahr gebunden.
Bis zum Jahreswechsel noch nicht beantragter Urlaub kann von Beschäftigten nach TV-L in einvernehmlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Vorgesetzten in das nächste Jahr übertragen werden, muss jedoch spätestens bis zum 30. September des Folgejahres eingebracht werden. Verbleibende Reste verfallen danach.

Für Beamte gilt weiterhin: Auf Antrag ist die Ansparung für den 15 Tage übersteigenden Teil des Erholungsurlaubs bis zu 3 Jahren möglich. Anträge bitte an das
Servicebüro Personal zu Händen Frau Kulmner oder Frau
Puchinger richten.