Zuletzt geändert von Anette Sprang 11.08.2010
Beglaubigungen können nur von einem Notar (oder einer sonstigen dazu befähigten öffentlichen Einrichtung) gemacht werden.
Mit dem Dienstsiegel dürfen weder im Servicebüro Personal noch Servicebüro Studium oder im Dekanat Dokumente (Zeugnisse etc.) beglaubigt werden. Auch eine Bestätigung der Übereinstimmung von Kopien mit dem Original ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema von der Zentralen Verwaltung finden Sie hier.