Wiki
Grundsätzlich: Möchten Sie Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen (egal ob europäisches oder nichteuropäisches Ausland), geben Sie bitte bei der Bestellung IMMER die UST-ID-Nr. der TUM an. Sie lautet: DE811193231. Fehlt die UST-ID-Nr. ist schlimmstenfalls eine ausländische der TUM in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer/Tax NICHT erstattungsfähig!
Ich bestelle Ware im EU-Ausland. Was muss ich beachten? | ||||||
Für jede Wareneinfuhr aus dem EU-Ausland - hierbei ist der Warenwert unerheblich - sind zwingend Angaben für die Intrahandelsstatistik erforderlich. Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit "Gemeinschaftswaren". Mit den Intrastat-Meldungen (kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik) wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft durch das Statistische Bundesamt statistisch erfasst.Damit die TUM ihrer Meldepflicht nachkommen kann, füllen Sie bitte in dem Zusatzformular für die Intrahandelsstatistik folgende Felder aus:
Alle anderen Felder füllt die FiBu bzw. das Servicebüro Finanzen aus. Für Wareinfuhr aus einem Drittland ist das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich. Bitte beachten Sie: Liegt das wie oben beschriebene ausgefüllte Zusatzformular der Rechnung nicht bei, bezahlt die FiBu die Rechnung NICHT! Hier geht`s zu den Arbeitsabläufen im SB-F. |
Ersteintrag: 27.11.2014, Update: 01.08.2018
Autor: Andrea Ortmann