Wiki

Die Inanspruchnahme von Elternzeit richtet sich nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG ) bzw. für Beamte nach der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung - UrlV) . Dort können Sie die Voraussetzungen für die Beantragung nachlesen.

Genauere Informationen über rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Elternzeit entnehmen Sie bitte den Seiten des Zentrum Familie und Soziales Bayern , dem Bayernportal und/oder der Webseite und der Broschüredes Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Dabei muss erklärt werden, für welchen Zeitraum innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen werden soll. Für Kinder, geboren ab dem 01.07.2015, kann die Elternzeit noch flexibler gestaltet werden. Wie bisher können beide Elternteile 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Davon können jetzt 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber bis zum dritten Geburtstag des Kindes 7 Wochen vor Antritt angemeldet werden, danach beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen.

Wenn Sie Elternzeit beantragen möchten, füllen Sie bitte den Antrag für vor dem 01.07.2015 geborene Kinder bzw. den neuen Antrag für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder aus und lassen ihn dem Servicebüro Personal zukommen. Dort wird der Vorgang vermerkt und entsprechend an die Zentrale Verwaltung zur Bearbeitung weitergeleitet.

Als Ansprechpartner zum Thema Elternzeit stehen Ihnen in der Mathematik Herr Richard Wolf oder Frau Kerstin Weinberger sowie in der Informatik Herr Herbert Ehler oder Frau  Maria Albrecht zur Verfügung.

 

Ersteintrag: 02.09.2006 12:51
Autor: Herbert Ehler, Anette Sprang, Gabriele Sirrenberg