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Seit 2014 werden keine Papierlohnsteuerkarten mehr verwendet. Diese werden durch das sog. Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt.

Bitte achten Sie darauf, dass für Übermittlungen von Steuerdaten zwischen dem Arbeitgeber und dem Finanzamt die Persönliche Identifikationsnummer erforderlich ist. Diese ist an folgenden Stellen ersichtlich:

  • früher: Lohnsteuerkarte 2010: Oben rechts 2. Zeile 
  • Bescheinigung vom Finanzamt für den Lohnsteuerabzug: Unter der Betreffzeile links  
  • Brief vom Finanzamt über die Vergabe der Identifinaktionsnummer

Sollten Sie noch keine Persönliche Identifikationsummer haben oder diese nicht kennen, können Sie die Vergabe unter folgender Adresse beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn beantragen: online auszufüllendes Beantragungsformular.

Sollten Sie im laufenden Jahr vom Finanzamt Änderungen an Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen (z.B. Lohnsteuerklasse, Kirchensteuer, etc.) vornehmen lassen, schicken Sie die neue Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug an Ihren zuständigen Sachbearbeiter des Landesamt für Finanzen:

Für Angestellte gilt folgende Adresse:

Landesamt für Finanzen - Dienststelle München
Bezügestelle Arbeitnehmer, Referat 123
Liebigstr. 23
80535 München

Für Beamte gilt die Adresse

Landesamt für Finanzen - Dienststelle München
Bezügestelle Besoldung, Referat 111
Alexandrastr. 1 - 3
80535 München

Sie können diese Mitteilungen auch mit der Hauspost an das Landesamt für Finanzen schicken. Vermerken Sie hierzu auf dem Umschlag (kein Hauspostumschlag!) "per Hauspost im Austausch".

 

 

Ersteintrag: 13.11.2003
Autor: Herbert Ehler