Zuletzt geändert 23.09.2024
Beamte müssen Nebentätigkeiten beantragen, Beschäftigte nach TV-L lediglich anzeigen.
Als Mitarbeiter/in schicken Sie den ausgefüllten Antrag (im Original oder per Mail) an das Service Personalbüro der School of CIT (Postkürzel SB-P). Hierbei soll die Tätigkeit außerhalb der TUM mitgeteilt werden, auch wenn es sich dabei um die Haupttätigkeit handelt und die Nebentätigkeit an der TUM ausgeübt wird. Das Service Personal leitet den Antrag an die Zentrale Verwaltung, ZA2 in Garching, weiter, wo er dann bearbeitet wird.
Als Professor/in schicken Sie Ihren Antrag direkt an die Zentrale Verwaltung, ZA2 in Garching.
Voraussetzungen für die Genehmigung sind bei den Beamten die Geringfügigkeit der Nebentätigkeit
- max. ca. 8 Stunden/Woche Zeitaufwand
- max. ca. 30% des normalen durchschnittlichen Einkommens (über das Jahr gerechnet)
sowie die Konfliktfreiheit mit der dienstlichen Tätigkeit.
Bei den Beschäftigten wird die Nebentätigkeit von der Zentralen Verwaltung zur Kenntnis genommen, bzw., wenn dienstliche Gründe gegen die Ausübung der Nebentätigkeit sprechen, untersagt.
Weiterführende Informationen finden Sie im Dienstleistungskompass der TUM unter dem Stichwort Nebentätigkeiten.