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In der Magistrale des Gebäudes FMI dürfen Aushänge (Plakate) nur nach Genehmigung und bis zur maximalen Größe A1 erfolgen. Die genehmigten Plakate werden mit einem Stempel versehen, der die Frist der Genehmigung (max. 3 Monate) anzeigt. Plakate ohne Stempel/mit abgelaufender Frist werden entfernt. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen und eingeschränkten Aushängen. 

Allgemeine Aushänge

  • Aushänge der Departments, der TUM, der Fachschaften, der Bibliothek
  • Aushänge von anderen Einrichtungen oder Personen nur, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Departments, der TUM, der Fachschaften, der Bibliothek haben (z.B. TUM ist Mitveranstalter oder TUM-Logo auf dem Aushang) 

Plätze für den allgemeinen Aushang sind:

  • Feste Glaswände an den 4 Gebäudeeingängen, aber nicht die beweglichen Glastüren, ebenso nicht die roten Seitenwände
  • öffentliche Schaukästen in der Magistrale (verwaltet von Resource Management Room, J. Radeck)
  • Foyer Bibliothek (Erlaubnis bitte zuvor bei Bibliothek einholen)
  • Glasfront neben der Cafeteria - bzw. gegenüber der Kaffeemaschine BT. 8 EG
  • Stellwand bei Hörsaal 3
  • nur bei Tagungen/Veranstaltungen im Haus: eine Woche vor Termin Hörsaal-Türen und Türen Informatikhalle (innen und außen)
  • Eingangsglastüren Interimshörsaal

Eingeschränkte Aushänge 

  • private und gewerbliche Aushänge aller Personen

Der Platz für den eingeschränkten Aushang ist ausschließlich:

  • Stellwand bei Hörsaal 3

Aus Brandschutzgründen dürfen sonstige Türen, auch Fingerzutrittstüren, nicht plakatiert werden.

Eine Ausnahmegenehmigung gilt für die Plakate der Unity-Veranstaltung der Fachschaft MPI: Diese dürfen an der Stirnseite der Tische zur Innenseite der Magistrale 2 Wochen vor dem Fest angebracht werden. Unmittelbar nach dem Fest werden sie von der Fachschaft wieder entfernt.

Die Genehmigung für das Anbringen der Plakate kann eingeholt werden bei

  • Room Management (RM) J. Radeck, Raum 00.12.036

 

Ersteintrag: 27.02.2004 00:00
 Autor: Herbert Ehler