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Für das Verwaltungspersonal und das technische Personal am Universitätsstandort Garching der TU München wurde zum 1. April 2002 die gleitende Arbeitszeit als Regelarbeitszeit eingeführt.

Abweichend von dem Regelfall der gleitenden Arbeitszeit kann eine feste Arbeitszeit angeordnet werden, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern.

Die Einzelheiten zur Gleitzeitregelung sind festgelegt in der Dienstvereinbarung vom 22.07.2020.

Für die Benutzung der Zeiterfassungsgeräte an den vier Eingängen des Gebäudes FMI gibt es eine Kurzanleitung.

Meldungen von Änderungen an die Zeitverwalter erfolgen mit Hilfe eines Korrekturbeleges.


Informieren Sie bitte bei Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit und auch bei Änderung der Arbeitszeiteinteilung auf die einzelnen Tage Ihren Zeitverwalter, damit das Zeiterfassungssystem angepasst werden kann.

Bei einer Änderung der Arbeitszeit (Teilzeit) wird im System ZEUS vom Zeitverwalter ein entsprechendes Wochenarbeitszeitmodell ausgewählt. Ist das entsprechende Modell im System nicht verfügbar, sollte sich der Zeitverwalter/in an Herrn Möhn bei der ZA 4 / Referat 45 Sachgebiet 453 wenden.

Die Arbeitszeit eines Tages darf laut Arbeitszeitgesetz 10 Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Die laut Gesetz zulässigen Ausnahmen sind in einer Regelung des Instituts für Informatik aufgeführt.