Zuletzt geändert 10.11.2022
Das Arbeitsverhältnis kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt in gegenseitigem Einverständnis mit einem sogenannten Auflösungsvertrag beendet werden.
Voraussetzung ist ein formloser Antrag des Angestellten mit der Bitte um Auflösung des Arbeitsvertrags (genaues End-Datum benennen) und das Einverständnis mit Gegenzeichnung des unmittelbaren Vorgesetzten (Mustervorlage für den Antrag).
Bitte reichen Sie den Antrag möglichst frühzeitig im Service Personnel ein. Dort erhalten Sie auch Auskunft über den dann verbleibenden Resturlaub. Weitere Hinweise zum Thema Urlaub finden Sie hier.
Bitte reichen Sie den Antrag möglichst mind. 2 Wochen vor dem gewünschten Termin ein, da die zentrale Verwaltung dann einen Auflösungsvertrag erstellt, den Sie vor dem Dienstende noch unterschreiben müssen, außerdem erhalten Sie noch ein Schreiben mit Hinweisen und einem Laufzettel zur Rückgabe von Gegenständen (Schlüssel, Transponder usw.).
Der Auflösungsvertrag ist die fristunabhängige Alternative zur Kündigung.
Weitere Informationen: Merkblatt zur Auflösung/Kündigung
Ersteintrag: 13.11.2003 00:00
Autor: Anette Sprang